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3.1.4.
Was geschieht nach der Abklärung?
Die Logopädin führt mit den Eltern ein
beratendes Gespräch. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen festgelegt.
Folgende Massnahmen sind möglich:
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Beratung der Eltern und Lehrpersonen |
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Kontrollen zur Beobachtung der
weiteren Entwicklung des Kindes |
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Regelmässige Therapie |
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Keine weiteren logopädischen
Massnahmen, eventuell Weiterleitung an andere Fachstellen |
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