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  Logopädische Vereinigung Oberrheintal
 
 

3.1.4. Was geschieht nach der Abklärung?
 

Die Logopädin führt mit den Eltern ein beratendes Gespräch. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen festgelegt. Folgende Massnahmen sind möglich:

  Beratung der Eltern und Lehrpersonen
  Kontrollen zur Beobachtung der weiteren Entwicklung des Kindes
  Regelmässige Therapie
  Keine weiteren logopädischen Massnahmen, eventuell Weiterleitung an andere Fachstellen
     


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