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a) |
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Anstellung und Koordination der Tätigkeit von
Logopädinnen/Logopäden im Voll-, Teilzeit- oder Nebenamt. Diesen werden
folgende Aufgaben übertragen: |
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| - |
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Erfassung und Abklärung von
Sprachbehinderungen bei Kindern im Vorschul- und Schulalter,
insbesondere in Zusammenarbeit mit Kindergärtnerinnen / Kindergärtnern,
Lehrpersonen, Eltern, Ärztinnen/Ärzten und dem schulpsychologischen
Dienst. |
| - |
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ambulante Behandlung der Kinder im Sprachheilambulatorium Altstätten und teilweise in den
Aussengemeinden |
| - |
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Beratung von
Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern, Lehrpersonen, Eltern und
Schulbehörden |
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b) |
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Beschaffung der erforderlichen Betriebsmittel |
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Art. 3: Trägerschaft
Die Schulgemeinden des Bezirkes Oberrheintal sind die Mitglieder der
Vereinigung. Weitere Mitglieder können sich unter folgenden Bedingungen
anschliessen: |
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a)
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Abgabe eines schriftlichen Beitrittsgesuches |
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b)
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Anerkennung der Statuten |
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c)
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Aufnahme als Mitglied durch die
Delegiertenversammlung |
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Art. 4: Organe
Die Organe der Vereinigung sind: |
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a)
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die Delegiertenversammlung (DV) |
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b)
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die Betriebskommission |
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c)
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die Geschäftsprüfungskommission (GPK) |
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d)
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das Sekretariat |
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Art. 5: Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie setzt
sich zusammen aus je einer/einem stimmberechtigten Delegierten der
Mitglieder. Weitere Vertretungen (zB. Mitglieder oder Funktionäre des
Schulrates, Lehrpersonen und Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern) sind
teilnahmeberechtigt, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
Art. 6: Befugnisse der Delegiertenversammlung
Der Delegiertenversammlung stehen folgende
Befugnisse zu:
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a)
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Entgegennahme und Genehmigung des
Tätigkeitsberichtes und der Jahresrechnung. |
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b)
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Voranschlag für das laufende Rechnungsjahr |
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c)
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Festsetzung des Höchstbetrages, über welchen
die Betriebskommission für dringende, im Voranschlag nicht vorgesehene
Aufwendungen verfügen kann. |
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d)
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Vornahme der statutarischen Wahlen:
Betriebskommission, Präsidentin/Präsident, GPK |
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e)
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Aufnahme weiterer Mitglieder |
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f)
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Genehmigung der Vereinbarung mit der Stiftung |
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g)
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Genehmigung und Änderung der Statuten |
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Art. 7: Beschlussfähigkeit
Die DV tritt jährlich mindestens einmal, ordentlicherweise im 1. Quartal,
zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Mitglieder vertreten
ist.
Art. 8: Betriebskommission
Die Betriebskommission ist der geschäftsleitende Vorstand der Vereinigung.
Sie setzt sich zusammen aus der Präsidentin/dem Präsidenten und je einer
Vertretung von vier Schulgemeinden. Die Delegiertenversammlung wählt die
Präsidentin/den Präsidenten und die vier Schulgemeinden, die ihre Vertretung
in eigener Kompetenz bestimmen. Im übrigen konstituiert sich die
Betriebskommission selbst.
Mit beratender Stimme gehören der Betriebskommission auch die Sekretärin/der
Sekretär und die Leiterin/der Leiter des Sprachheilambulatoriums an.
Art. 9: Befugnisse der Betriebskommission
Der Betriebskommission stehen die nicht ausdrücklich der
Delegiertenversammlung übertragenen Befugnisse zu. Ihr obliegen
insbesondere:
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a)
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Verkehr mit der Stiftung |
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b)
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Wahl der Logopädinnen/Logopäden und
Festsetzung der Gehälter |
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c)
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Wahl der Sekretärin/des Sekretärs |
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d)
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Organisation des gesamten Schulbetriebes und
Sicherstellung von geeigneten Räumen für den Sprachheilunterricht |
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e)
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Entscheid über Kostengutsprache für Therapien
ausserhalb der Vereinigung |
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f)
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Prüfung und Vorlage der Jahresrechnung und des
Voranschlages |
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g)
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Erstellung des Kostenverteilers |
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h)
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Beschlüsse über dringende, im Voranschlag
nicht vorgesehene Aufwendungen gemäss Festsetzung durch die
Delegiertenversammlung |
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Art. 10: Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Delegierten von
Mitgliedern, welche nicht in der Betriebskommission vertreten sind.
Art. 11: Sekretariat
Dem Sekretariat obliegen folgende Aufgaben:
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a)
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Führung des Protokolls und des entsprechenden
Schriftverkehrs |
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b)
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Führung des gesamten Rechnungswesens |
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c)
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Besoldung des Personals und der Funktionäre |
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d)
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weitere von der Betriebskommission zugewiesene
Aufgaben |
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Art. 12: Amtszeit
Die Amtszeit ist identisch mit der Amtszeit der Schulbehörden.
Art. 13: Rechnungsjahr
Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Jahresrechnung wird auf Ende des
Rechnungsjahres erstellt und bis Ende Januar durch die Betriebskommission
und die GPK geprüft.
Art. 14: Finanzen
Die zur Zweckerfüllung der Vereinigung
erforderlichen Mittel werden bestritten aus:
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a)
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den Zuwendungen der Stiftung |
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b)
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den Kostenanteilen der Schulgemeinden nach
Art. 15 |
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c)
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freiwilligen Beiträgen und Schenkungen |
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d)
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Vergütungen von Nichtmitglieder |